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Ergebnisse
20. November 2025
Beschlüsse
Gebührenreglement Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal per 01.02.2026
Die Gemeindeversammlung genehmigt das Gebührenreglement der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal, das die rechtliche Grundlage für die Weiterverrechnung verursacherbasierter Polizeileistungen (ca. CHF 20'000 pro Jahr) schafft. Das Reglement tritt per 01.02.2026 in Kraft und muss von allen zehn Repol-Gemeinden gutgeheissen werden.
Übernahme der Bibliothek in die Stadtverwaltung Mellingen per 01.01.2026
Der Stadtrat wird ermächtigt, mit der Genossenschaft Bibliothek und Schulbibliothek Mellingen einen Übernahmevertrag abzuschliessen und den Betrieb per 01.01.2026 ohne Liquidationsverfahren nach OR Art. 915 zu übernehmen. Das Vermögen der Genossenschaft von ca. CHF 40'000 geht an die Stadt über.
Rückweisungsantrag zur Erhöhung des Stellenplafonds
Der Rückweisungsantrag (FDP), das Traktandum zur Erhöhung des Stellenplafonds zu überarbeiten und an der Sommergemeinde 2026 erneut vorzulegen, wird mit 72 Nein- zu 40 Ja-Stimmen abgelehnt.
Erhöhung Stellenplafond für die Stadtverwaltung Mellingen per 01.01.2026
Die Erhöhung des Stellenplafonds um 300 Stellenprozente von 3'500% auf 3'800% wird genehmigt. Begründet wird dies mit Bevölkerungswachstum, dem Aufbau der Abteilung Bau und Planung und der neuen Leitungstelle Stadtscheune.
Dem Projektierungskredit für eine Tiefgarage mit 85 bis maximal 120 Parkplätzen am Lindenplatz von CHF 150'000 (inkl. MwSt.) wird die Genehmigung erteilt. Ein Änderungsantrag für mindestens doppelt so viele Parkplätze wurde zurückgezogen.
Das nach dem Rückzug der Stadtratsbesoldung angepasste Budget 2026 wird mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 110% genehmigt. Das operative Ergebnis der Einwohnergemeinde weist einen Aufwandüberschuss von CHF 705'000, das Gesamtergebnis CHF -660'000 aus; das Investitionsvolumen beträgt CHF 5'147'000.
Die Jahresrechnung 2024 der Einwohnergemeinde (Ertragsüberschuss CHF 1'269'578 bei Steuerfuss 110 %) und der Spezialfinanzierungen wurde nach Prüfung durch Finanzkommission und Revisionsgesellschaft mit grosser Mehrheit genehmigt.
Die Kreditabrechnung der Erschliessung Breiti mit Bruttoanlagekosten von CHF 975'316.47 (Kostenüberschreitung von rund CHF 5'316 gegenüber dem 2019 bewilligten Kredit von CHF 970'000) wurde mehrheitlich genehmigt.
Die Kreditabrechnung der Sanierung Trottenstrasse/Grumetweg mit effektiven Bruttoanlagekosten von CHF 2'671'828.62 (Mehrkosten von CHF 111'828.62 gegenüber dem 2021 bewilligten Kredit) wurde mehrheitlich genehmigt.
Die Kreditabrechnung der Sanierung Langmattweg/Rigiweg mit effektiven Bruttoanlagekosten von CHF 2'044'873.17 (Kostenunterschreitung von CHF 56'115.53 gegenüber dem 2021 bewilligten Kredit) wurde mehrheitlich genehmigt.
Der Verpflichtungskredit von CHF 575'000 (inkl. MwSt.) für die Sanierung des Bündtenweg mit Teilkrediten für Strassenbau, Wasser-, Abwasser- und EW-Anlagen wurde mit grosser Mehrheit und ohne Gegenstimmen genehmigt; Baustart ist Frühling 2026.
Der Projektierungskredit von CHF 600'000 (inkl. MwSt.) für die Umgestaltung von Birrfeld- und Lenzburgerstrasse mit Teilkrediten für Strassenraumgestaltung, Trinkwasserleitung, Kanal- und Elektroprojektierung wurde mit grosser Mehrheit und ohne Gegenstimmen genehmigt.
Verpflichtungskredit Ringschluss und Ersatz Wasserleitung Grumetweg CHF 793'000
Der Verpflichtungskredit von CHF 793'000 (inkl. MwSt.) für den Ringschluss und Ersatz der Wasserleitung Grumetweg, Kabelschutzrohre des Elektrizitätswerks und Teilsanierung des Grumetweg wurde mit grosser Mehrheit und ohne Gegenstimmen genehmigt.