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Neuhausen am Rheinfall SH Parlament Traktandum 2

Anpassung Anzahl Unterschriftsberechtige bei Volksquoren

Der Änderung der Verfassung der Einwohnergemeinde Neuhausen am Rheinfall vom 29. Juni 2003 wurde einstimmig mit 18 Stimmen zugestimmt. Die Änderung untersteht gemäss Art. 11 lit. d dem obligatorischen Referendum.

Angenommen Reglemente

Verweise
Verfassung der Einwohnergemeinde Neuhausen am Rheinfall vom 29. Juni 2003 (NRB 101.000); Art. 11 lit. d Verfassung (NRB 101.100)
Quelle
Archivkopie öffnen oder Original auf der Gemeindewebsite oder Kopie bei OpenParlData
Seite 1 von 3, Sprache Deutsch
https://neuhausen.ch/fileupload/20250410%202.%20Sitzung%20Beschlussprotokoll.pdf
Dokument bezogen über OpenParlData.ch (CC BY 4.0)
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