Lyss BE Parlament Traktandum 579
Motion SP «Private elektronische Geräte gehören nicht in die Volksschulen»; Nr. 2025/9; Stellungnahme
Die Motion der SP wurde in ein Postulat umgewandelt. Der GGR erklärt das Postulat als erheblich und schreibt es als erfüllt ab, da die Schulhausregeln mit einheitlicher Handyregelung bereits angepasst wurden und per 01.01.2026 umgesetzt werden.
Angenommen 19:19 Schule und Bildung
- Verweise
- Motion Nr. 2025/9; Interpellation Nr. 2025/12; Art. 30 Bst. a Geschäftsordnung GGR; Richtlinie Schulhausregeln der Volksschule vom 10.09.2024; Schulreglement vom 01.01.2022
- Amtsträger
- Hayoz Kathrin, Rychen Michael, Pardini Oriana
- Quelle
- Archivkopie öffnen oder Original auf der Gemeindewebsite oder Kopie bei OpenParlData
Seite 7 bis 9 von 29, Sprache Deutsch
https://www.lyss.ch/de/politik/cdws/dok.php?did=230295694d154572b1d5bb458841f447-332&v=5&r=PDF&typ=pdf
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