Die Kreditabrechnung zum Kredit von 110'000 Franken (Investitionsbudget 2015) schliesst mit Bruttoanlagekosten von 117'210.95 Franken ab (Überschreitung 7'210.95 Franken). Die Abrechnung wird einstimmig genehmigt.
Die Kreditabrechnung zum Kredit von 160'000 Franken (Investitionsbudget 2023) schliesst mit Bruttoanlagekosten von 159'182.35 Franken ab (Unterschreitung 817.65 Franken). Die Abrechnung wird einstimmig genehmigt.
Die Kreditabrechnung zum Kredit von 328'000 Franken (Investitionsbudget 2022) schliesst mit Bruttoanlagekosten von 316'181.70 Franken ab; nach Beiträgen von Kanton und Dritten von 123'413.40 Franken betragen die Nettoinvestitionen 192'768.30 Franken. Die Abrechnung wird einstimmig genehmigt.
Postulat: Weiterentwicklung von IZAB zu einer erfolgreichen ISA ermöglichen (Überweisung)
Das Postulat, Massnahmen für die erfolgreiche Weiterentwicklung der IZAB zu einer interkommunalen selbständigen Anstalt (ISA) zu prüfen, wird überwiesen.
Postulat: Weiterentwicklung von IZAB zu einer erfolgreichen ISA ermöglichen (Abschreibung)
Der Antrag des Stadtrates, das überwiesene Postulat zur Weiterentwicklung der IZAB zur ISA gleichzeitig abzuschreiben, wird mit 28 zu 18 Stimmen angenommen.
Motion: Überprüfung der städtischen Einrichtungen auf Behindertenfreundlichkeit
Die Motion, alle städtischen Einrichtungen auf Behindertenfreundlichkeit zu überprüfen und einen Massnahmenkatalog zu erarbeiten (Kostendach 40'000 Franken), wird überwiesen.
Das Postulat, eine interne Dienstanweisung zum Vorgehen bei der Behandlung schriftlicher parlamentarischer Vorstösse gemäss § 41ff des Einwohnerratsreglements zu erlassen, wird nicht überwiesen.
Postulat: Klimapolitik auf den Boden gebracht - Administrative Hürden senken
Das Postulat, die Rechtspraxis bei Baubewilligungsverfahren für klimafreundliche Heizsysteme im Unterabstand zu kommunalen Strassen zu erleichtern, wird gegen den Antrag des Stadtrates überwiesen.
Das Postulat, die Ausrichtung des Maienzugbanketts zu überdenken und Aarauerinnen und Aarauern beim Bankettkartenverkauf Priorität einzuräumen, wird nicht überwiesen.
Postulat: Zeitliche Einschränkung für das Abbrennen von privatem Feuerwerk (§ 20 PolVO)
Das Postulat, § 20 Abs. 1 der Polizeiverordnung zeitlich zu verschärfen, sodass privates Feuerwerk nur noch am 1. August (20:00-24:00 Uhr) und an Silvester/Neujahr (22:00-02:00 Uhr) erlaubt ist, wird nicht überwiesen.