Die Einzelinitiative verlangte eine Ergänzung der Kernzonenbestimmungen der Bau- und Zonenordnung (neuer Art. 4 Abs. 2 betreffend Grenz- und Gebäudeabstände bei Neubauten gegenüber anderen Zonen). Der Gemeinderat empfahl die Ablehnung; die Versammlung lehnt die Initiative mit deutlichem Mehr ab.